Egal ob Mietwohnung, Eigentumswohnung oder eigenes Haus: Eine Hausratversicherung gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen in Deutschland. Sie sichert im Idealfall nahezu alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ab, die in einem Haushalt vorhanden sind. Ebenso sind auch zahlreiche Nebenkosten, die im Versicherungsfall entstehen, durch eine Hausratversicherung abgedeckt.
Doch nicht jede Police bietet diesen umfassenden Schutz, teilweise müssen Erweiterungen hinzugebucht werden, um wirklich komplett abgesichert zu sein. Damit hier nichts schiefgeht, haben wir hier die wichtigsten Informationen über den Versicherungsumfang einer Hausratversicherung zusammengestellt.
Die Standardleistungen jeder Hausratversicherung
In den Standardleistungen einer Hausratversicherung sind in der Regel folgende Risiken beziehungsweise Schadensformen vorgesehen: Brandschäden, Schäden durch Leitungswasser, Sturm- und Hagelschäden, Schäden durch Blitzschlag oder Explosionen sowie Schäden durch Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Raub.
Durch das kostenpflichtige Erweitern der Hausratversicherung mittels spezieller Zusatzklauseln lassen sich aber noch weitere Risiken mit in die Versicherung integrieren. Mehr dazu gleich.
Welche Risiken schließt die Hausratversicherung nicht ein?
Es gibt sowohl Risiken und Schäden, die grundsätzlich nicht in einer Hausratversicherung eingeschlossen sind, als auch Schäden, die nur dann von der Versicherung anerkannt werden, wenn sie auf eine bestimmte Art und Weise entstanden sind.
So sind beispielsweise Schmor- und Sengschäden nur dann mitversichert, wenn diese durch einen Brand oder infolge von Überspannungen entstanden sind. Etwas diffiziler sieht es bei Schäden durch Blitzeinschlag aus. Schlägt etwa ein Blitz in das Hausdach ein, so trifft dieser laut den Versicherungsbedingungen auf eine nicht in der Versicherung eingeschlossene Sache – nämlich das Hausdach. Folglich wird die Versicherung es ablehnen, Schäden, die infolge dieses Blitzeinschlags entstanden sind (beispielsweise an der elektrischen Einrichtung), zu regulieren. In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung für den Schaden zuständig.
Ebenfalls nicht automatisch in der Versicherung eingeschlossen sind alle Schäden, die durch Elementarereignisse entstanden sind. Dazu gehören etwa Erdbeben, Fluten, Lawinen oder auch durch Kriegszustände ausgelöste Schäden. Im Falle eines Schadens durch Regenwasser, Schnee oder Hagel wird dem Versicherten außerdem eine gewisse Sorgfaltspflicht auferlegt. Lässt dieser etwa ein Fenster oder eine Tür offenstehen, wodurch in der Folge ein entsprechender Schaden an der Wohnungseinrichtung entsteht, wird die Versicherung in der Regel die Regulierung des Schadens ganz oder teilweise verweigern. Dies ist aber natürlich nicht der Fall, wenn das Fenster nicht vom Versicherten selbst geöffnet, sondern beispielsweise durch einen Sturm eingedrückt wurde.
Welche Erweiterungen einer Hausratversicherung sind möglich und sinnvoll?
Grundsätzlich besteht bei jeder Hausratversicherung die Möglichkeit, einige der im vorigen Absatz genannten Schäden und Risiken gegen Aufpreis mit in die Versicherungspolice aufzunehmen. In vielen Fällen sinnvoll ist etwa der Abschluss einer Zusatzklausel für die sogenannten „erweiterten Elementarschäden“. Dazu gehören u. a. Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche und Überschwemmungen. Wie hoch die zusätzlichen Kosten für die Implementierung der erweiterten Elementarschäden ausfallen, hängt auch davon ab, wo sich das zu versichernde Gebäude befindet. Naturgemäß werden die Beiträge höher ausfallen, wenn man im Gebirge wohnt, wo jeden Winter mit dem Abgang von Lawinen zu rechnen ist.
Bei einigen Anbietern ist es auch möglich, für die erweiterten Elementarschäden eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese kann entweder in einem absoluten Betrag angegeben oder als Prozentsatz in Abhängigkeit von der entstandenen Schadenshöhe festgelegt werden.
Gehen wir noch einmal zurück zum Beispiel mit dem Blitzeinschlag ins Hausdach. Auch für diesen Fall lässt sich die Hausratversicherung entsprechend erweitern. Bei vielen Versicherern nennt sich dies „erweiterter Schutz gegen Überspannungsschäden“. Dabei übernimmt die Versicherung auch dann die Schäden am Inventar, wenn der Blitz in eine nicht versicherte Sache eingeschlagen ist, also z. B. das Hausdach. Da die Gefahr und damit auch die Anzahl der Blitzschäden in Deutschland stetig steigen, ist Hausbesitzern eine solche Erweiterung dringend zu empfehlen, wenn sie eine Hausratversicherung abschließen.
Fahrräder können mittels einer speziellen Zusatzklausel auch dann in der Hausratversicherung integriert sein, wenn diese nicht im Haus oder in einem Nebengebäude abgestellt sind. Wer also den erweiterten Versicherungsschutz in Bezug auf das Fahrrad abschließt, bekommt beim Diebstahl des Rades den Wert von der Versicherung ersetzt, auch wenn er mit diesem gerade im Straßenverkehr unterwegs war. Voraussetzung dafür ist allerdings in den meisten Fällen, dass das Fahrrad ausreichend gegen Diebstahl gesichert wurde.
Achtung: Wertsachen sind generell nur bis zu einer bestimmten Höhe im Standardschutz der Hausratversicherung eingeschlossen. Befinden sich im Haushalt höhere Werte, muss man auch dafür eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes beantragen. Hierfür ist es notwendig, den genauen Wert der Sachen zu ermitteln bzw. von Profis ermitteln zu lassen.
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