Der Immobilienmarkt ist sehr vielfältig. Neben den „gewöhnlichen“ Wohnimmobilien wie Miet- und Eigentumswohnungen sowie Häusern gibt es diverse besondere Objekte, die in der Regel in deutlich geringerer Anzahl angeboten werden. Die Rede ist beispielsweise von Ferienwohnungen, aber auch von Luxusobjekten wie Villen und Penthouse-Wohnungen. Sollte man so etwas überhaupt eigenständig verkaufen, und – wenn ja – worauf ist dabei zu achten? Wir geben Tipps.
Lage, Lage, Lage!
Experten weisen darauf hin: Ob Bauernhaus, Villa oder Luxuswohnung, entscheidend ist immer die Lage des Objekts. Nicht nur die Anbindung zu Einkaufsmöglichkeiten ist zu beachten, sondern auch die Nachbarschaft oder etwa ein zukünftiges Baugebiet neben dem Haus. Diese Faktoren schlagen sich auch im Verkehrswert der Immobilie nieder.
Nachfolgend einige Beispiele für besondere Immobilien, und was man bei deren Verkauf genau beachten sollte.
Bauernhaus / Bauernhof / Resthof verkaufen
Etliche Bauernhäuser und Höfe sind Raritäten, die mehr als hundert Jahre alt, aber zum Teil gut erhalten und gepflegt sind. Solch ein Altbau steht oftmals unter Denkmalschutz, was den Verkauf ebenso wie Renovierungsarbeiten deutlich erschwert. Ein Bauernhaus kann aber auch als Kapitalanlage gesehen und zeitweise oder dauerhaft vermietet werden, da sich einige Großstädter am Wochenende gerne zur Erholung in ruhigere Gegenden zurückziehen. Es gilt also, sich zunächst über die verschiedenen Möglichkeiten und vor allem mögliche Einschränkungen zu informieren, bevor ein solch besonderes Objekt angeboten wird.
Villa verkaufen
Ein Großteil aller Villen befindet sich naturgemäß in einer Top-Lage, denn das Geld spielte (und spielt!) hier meist keine Rolle. Früher fand man Villen fast nur auf dem Land, heute befinden sich viele Villen auch in den Vorstädten. Besonders bekannt sind hier unter anderem die noblen Villenviertel der Städte Berlin, Hamburg und München.
Die Zielgruppe ist aber in jeder Stadt die Gleiche. Oftmals finden sich Prominente unter ihnen, oder das angebotene Objekt kommt selbst aus prominentem Vorbesitz. Hieran und natürlich an der Exklusivität der Immobilie bemisst sich dann auch der Preis.
Ferienhaus verkaufen
„Ein Ferienhaus zu verkaufen, besonders wenn es sich im Ausland befindet, unterliegt besonderen Regeln und Gesetzen“, weiß Erik Beudeker, Immobilienmakler in Bad Krozingen, zu berichten. In manchen Ländern reicht selbst beim Hausverkauf schon eine mündliche Verhandlung als Kaufvertrag. Tipp: Auch in Ländern, in denen keine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, sollte man trotzdem einen Makler und Notar hinzuziehen. Die Nebenkosten können um ein Vielfaches höher sein als bei einem Hausverkauf in Deutschland. Ob in der Stadt oder am Strand – wichtig ist immer eine zentrale Lage als Ausgangspunkt für Touristen. Diese und weitere Vorzüge, wie etwa der Ausblick, sollten im Immobilienangebot stets wahrheitsgemäß hervorgehoben werden.
Luxuswohnung verkaufen
Die klassische Penthouse-Wohnung zeichnet sich vor allem durch ihren Ausblick aus, ähnlich der Maisonett-Wohnung, die sich ebenfalls meist in den obersten Geschossen befindet, aber über mehrere Stockwerke hinweg geht. Die Einliegerwohnung dagegen befindet sich in einem Einfamilienhaus und besitzt einen separaten Eingang. Als Apartment wird die klassische Einzimmerwohnung bezeichnet, auch diese kann durchaus luxuriös angelegt und eingerichtet sein. Folglich spricht man mit einer solchen Luxuswohnung meist ein ganz bestimmtes Käuferklientel an.
Tipps für Verkäufer
Der potenzielle Käufer sollte beim Wohnungsverkauf unbedingt über Gemeinschaftsregelungen, zum Beispiel den Grundstücksanteil, informiert werden, denn diese sind für ihn verbindlich. Außerdem ist zu klären, ob für die Rücklagen eine Nachschusspflicht besteht und ob diese für zukünftige Investitionen ausreichen. Werden Wohnungseigentümer insolvent, müssen die anderen Eigentümer des Hauses deren Anteil mittragen.
Zu erwähnen sind auch eventuelle Nachbarschaftsstreitigkeiten, denn das Verschweigen wurde von Gerichten bereits als Grund zur Annullierung des Kaufvertrages zugelassen. In manchen Teilungserklärungen ist zudem festgelegt, dass beim Wohnungsverkauf die Eigentumsumschreibung im Grundbuch sowie der Abschluss des Kaufvertrages nicht ohne Verwalterzustimmung erfolgen können. Dessen Ermessen ist jedoch begrenzt.
Gerade beim Verkauf von Wohnungen, aber auch bei anderen besonderen Objekten, ist es aus den genannten Gründen ratsam, einen Makler als Partner hinzuzuziehen. Er kennt die teilweise sehr komplexen Gesetze und Regelungen und kann den Verkäufer so vor vielen Problemen bewahren.






